Gegen Abmahnterror

Plus-minus-Magazin

plus-minus-Banner 



Plusminus


Internet

Abmahnwahn

(© WDR) von Sabine Otto

Ulrich Fronicke aus Warendorf konnte es nicht glauben: Am 12. November vergangenen Jahres bekam er Post von einer Anwaltskanzlei. Der Vorwurf: Von seinem Internetanschluss sei am 4. September um 6.41 Uhr ein Pornofilm heruntergeladen und von seiner Festplatte wieder zum Download angeboten worden. Damit sei, so die Anwälte, von seinem Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden. Er sollte 650 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ulrich Fronicke konnte sich diesen Vorwurf nicht erklären. Er sei es nicht gewesen, seine Ehefrau ebenfalls nicht, die Kinder wohnen nicht mehr zu Hause und der W-LAN-Anschluss sei hinreichend gesichert.

Vorsicht bei Tauschbörsen

Zu Urheberrechtsverstößen kann es in Tauschbörsen kommen, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk, ob Musiktitel oder Film, herunterlädt. Würde das Werk aber nur heruntergeladen, wäre der Schaden für den Urheber noch relativ gering. Der eigentliche Schaden entsteht durch das Anbieten. Und das geht schneller als man denkt: Startet man nämlich in einer Tauschbörse einen Download, setzt das in der Regel im selben Moment einen Upload in Gang. Damit wird man also gleichzeitig zum Anbieter des Werkes. Anwalt Christian Solmecke aus Köln, der viele Abgemahnte verteidigt, warnt: „Wenn ich mir ein Lied oder einen Film herunterlade, liegt der Schaden darin, was ich sonst gezahlt hätte, um mir den Film auszuleihen. Wenn ich allerdings das Ganze wieder anbiete, sind die Schäden weitaus höher.“

Wie viele Abmahnungen wegen des Verbreitens von Pornofilmen bisher verschickt worden sind, ist nicht bekannt. Tatsächlich finden sich im Internet zahlreiche Betroffene und Beschwerden. Das Geschäft scheint für die abmahnenden Kanzleien in diesem Bereich einfacher zu sein als in der Musikbranche. Anwalt Christian Solmecke vermutet, dass man damit eine höhere Quote an Direktzahlern erreiche.

Betroffene, die sich an die Öffentlichkeit wagen und beteuern, weder etwas mit Pornofilmen noch mit Tauschbörsen zu tun gehabt zu haben, fragen sich derweil, wie man an ihre Daten gekommen ist.

Wie kommen Kanzleien an die Daten?

Die Kanzleien bedienen sich einer besonderen Software. Damit machen sie sich in Tauschbörsen auf die Suche nach urheberrechtlich geschützten Werken ihrer Mandanten. Sind die gefunden, werden die IP-Adressen der Anbieter festgehalten. Mit diesen IP Nummern beantragen sie dann vor Gericht einen sogenannten Auskunftsbeschluss. Damit werden die Internetprovider gezwungen, die Namen der Anschlussinhaber hinter den IP-Adressen herauszugeben.

Der IT-Experte Holger Morgenstern ist öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter. Er weist auf eine generelle Unsicherheit solcher Software hin: „Man kann von einem IT-System nie sagen, dass es hundertprozentig sicher ist. Alle Systeme sind fehlerbehaftet auf die eine und die andere Weise. Es gibt einfach weder eine perfekte Software noch ein perfektes IT-System. (…) Bei der Übertragung von den Daten reicht es schon, wenn nur ein Bit verloren geht. Dann haben wir schon eine andere IP-Nummer, die zur Ermittlung eines anderen Anschlussinhabers führt, der unter Umständen mit dem Ganzen gar nichts zu tun hat.“ Auch spielt der Zeitpunkt der Datenerfassung eine wichtige Rolle: Gibt es da nur ein paar Sekunden Unterschied zum Provider, kann die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Dokumentation bereits an jemand anderen vergeben worden sein. IT-Experten und Juristen fordern deshalb, bei der Kontrolle und Prüfung der Software mindestens solche Standards anzulegen, wie sie bei der Software zur Ermittlung von Telefonverbindungsdaten gelten.

Schwierige Verteidigung

Experten sollten fehlerhafte oder manipulierte Daten aufdecken können. Doch die werden beim Provider nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert. Als Ulrich Fronicke im November 2010 die Abmahnung bekam, teilte ihm der Provider mit, die Nennung der Daten sei aus technischen Gründen nicht möglich. Vermutlich hatte er die Nutzerdaten vom September bereits gelöscht.

Im Falle eines Prozesses könnte Ulrich Fronicke noch die Aussage seiner Ehefrau helfen, die bestätigt, dass der Computer zum fraglichen Zeitpunkt ausgeschaltet gewesen ist. Sein Rechtsanwalt hat die abmahnende Kanzlei um Zusendung von Dokumenten zur Klärung des Vorgangs gebeten – bisher ohne Erfolg. Es kann durchaus sein, dass es dabei bleibt, denn nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale Hamburg lässt sich so manche Kanzlei nicht auf aufwändige Verfahren ein und verschickt lieber neue Abmahnungen.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 08.02.2011.
UND hier der Link zum
Video http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/6434850_internet--abmahnwahn



Druckbare Version